Google hat am 16. September 2019 die Richtlinien für die Darstellung von Bewertungen in den Suchergebnissen verändert.

Bisher hat der Suchmaschinenanbieter Google-Bewertungen, sowie Bewertungen von Drittanbietern zugelassen. Das ändert sich nun wieder und die Drittanbieter-Reviews werden für Dienstleistungen, oder ein Unternehmen im Allgemeinen nicht mehr für Sterne-Darstellung zugelassen. Sie müssen jedoch nichts ändern. Das einzige, das passieren kann, ist das Fehlen von Sternen in der Google Suche für Ihre Website.

Durch die neuen Richtlinien werden ab sofort keine „self-serving“ Bewertungen für Unternehmens-Homepages in den Suchergebnissen mehr zugelassen. Einzelne Produkte, oder gewisse für Rich-Review-Results erlaubte Seiteninhalte, wie z.B: ein Rezept (recipe), sollten weiterhin Bewertungen erhalten und ausgezeichnet werden um mit Sternen in der Suche zu erscheinen. Sofern diese, wie bereits früher nötig, korrekt mit strukturierten Daten ausgezeichnet wurden.

Google möchte so vor allem gegen gefälschte Bewertungen und irreführende Bewertungen, die aus dem Zusammenhang gerissen sind (offiziell als „misleading reviews“ bezeichnet) vorgehen.

Die Änderungen wirken sich vor allem auf zwei Bereiche bei Google aus:

1. Suchergebnisse
Hier werden jetzt Bewertungssterne, der Bewertungsdurchschnitt und die Gesamtzahl der Bewertungen von Drittanbietern nicht mehr angezeigt, wenn diese sich auf ein Unternehmen oder eine Dienstleistung beziehen. Auch, wenn das Widget, wie in diesem Beispiel, mit den Bewertungen auf der Unternehmens-Homepage korrekt eingebunden wurde.


2. Informationsbereich für Unternehmen (Knowledge Panel)
Hier ändert sich erstmal nichts. Der Google Informationsbereich für Unternehmen erscheint rechts von den Suchergebnissen und zeigt detaillierte Inhalte wie Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder die Branche.

Hier ändert sich die Darstellung der Portalbewertungen von z.B. meinungsmeister.de, Facebook, oder gelbeseiten.de. Die auf den Portalen gesammelten Bewertungen werden von Google nun mit einem Bewertungsdurchschnitt dargestellt. Die jeweiligen Portale wechseln in einer sog. Karusselldarstellung durch.

google-knowledge-panel-beispiel

Die Internetbranche schwört bereits seit Jahren auf die hohe Bedeutung von Onlinebewertungen. Mit den neuesten Änderungen in den Suchergebnissen und dem Informationsbereich für Unternehmen bestätigt dies nun auch der Internetriese Google.

Das führt nun zu einer deutlich gesteigerten Anzahl dargestellter Bewertungen in den Suchergebnissen. Für den Konsumenten bedeutet das einen noch höheren Einfluss von Bewertungen auf die Kaufentscheidung, als das bisher schon der Fall war. Für Unternehmer aller Art wird das Thema „Kundenbewertungen im Internet“ bei der Neukundenakquise somit relevanter als jemals zuvor. Oder anders gesagt: „proaktives Bewertungsmanagement für den guten Ruf im Netz“.

Meinungsmeister bietet neben dem Sammeln von Kundenbewertungen auch die Möglichkeit, diese auf der eigenen Homepage darzustellen. Durch die aktuellen Google-Änderungen werden diese Bewertungen nun auch in den Google Suchergebnissen sowie im Informationsbereich dargestellt. www.meinungsmeister.de

Besuchen Sie unser Bewertungslexikon, wenn Sie mehr zu Sternen in der Google-Suche erfahren möchten.